Was ist Soziotherapie?

Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen  Krankenkassen für Menschen, die aufgrund von schweren oder chronischen psychischen Erkrankungen sehr stark in ihrer Alltagsgestaltung und in ihrem Leben beeinträchtigt sind und daher Unterstützung benötigen, notwendige medizinische und ambulante Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen. Es ist eine vielseitige Unterstützungsleistung im persönlichen Lebensumfeld der Patient*innen mit dem Ziel der langfristigen psychischen Stabilisierung. SoziotherapeutInnen sind erfahrene Fachkräfte, die für die Zulassung durch die Krankenkassen ein Studium/ einen Berufsabschluss (z.B. Dipl. Sozialarbeiter, Fachkrankenpfleger), Weiterbildungen und mehrjährige Berufserfahrung im sozialpsychiatrischen Bereich nachweisen müssen.

 

Für wen ist Soziotherapie genau gedacht?

In der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung ist nachzulesen:

§ 2 Indikation und Therapiefähigkeit

 

(2) Der Soziotherapie bedürfen Versicherte, bei denen durch schwere psychische Erkrankung hervorgerufene Beeinträchtigungen der Aktivitäten dazu führen, dass sie in ihren Fähigkeiten zur selbständigen Inanspruchnahme ärztlicher oder psychotherapeutischer sowie ärztlich oder psychotherapeutisch verordneter Leistungen erheblich beeinträchtigt sind. Dies trifft zu, wenn folgende Beeinträchtigungen (alternativ oder kumulativ) gegeben sind:

  • Beeinträchtigung durch Störungen des Antriebs, der Ausdauer und der Belastbarkeit, durch Unfähigkeit zu strukturieren, durch Einschränkungen des planerischen Denkens und Handelns sowie des Realitätsbezuges,
  • Störungen im Verhalten mit Einschränkung der Kontaktfähigkeit und fehlender Konfliktlösungsfähigkeit,
  • Einbußen im Sinne von Störungen der kognitiven Fähigkeiten wie Konzentration und Merkfähigkeit, der Lernleistungen sowie des problemlösenden Denkens,
  • krankheitsbedingt unzureichender Zugang zur eigenen Krankheitssymptomatik und zum Erkennen von Konfliktsituationen und Krisen.

Zur Bestimmung des Ausmaßes der Beeinträchtigung der Aktivität soll die GAF Skala herangezogen werden. Orientierungswert ist 40 (höchstens ≤ 50).

Weitere Informationen zur Erläuterung der schweren Erkrankungen und den Bestimmungen finden Sie in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung.

 

Was ist noch zu beachten? Zuzahlungspflicht

Wie in vielen Bereichen der Gesundheitsversorgung müssen sich Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr auch an den Kosten der Soziotherapie mit einem festgelegten Prozentsatz beteiligen, d.h. pro Kalendertag an dem Soziotherapie stattfindet, zahlt der Patient/ die Patientin einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der tatsächlich entstandenen Behandlungskosten, mindestens 5€ und höchstens 10€. Die gesetzliche Zuzahlungspflicht ist begrenzt auf 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen bzw. 1% für chronisch kranke Patientinnen.

 

Weitere Informationen für PatientInnen und VerordnerInnen:

Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an!